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Kurz-Vorstellung in Leichter Sprache

Was macht das Demokratiezentrum Land Bremen

Das Demokratiezentrum Land Bremen macht Beratung und Veranstaltungen zu diesen Themen:

  • Demokratie-Förderung
  • Vielfalts-Gestaltung
  • Menschenfeindlichkeit

Wie arbeitet das Demokratiezentrum Land Bremen?

Im Demokratiezentrum gibt es diese Arbeits-Bereiche:

  • Rechtsextremismus und Menschenfeindlichkeit
  • Islamistischer Extremismus und Antimuslimischer Rassismus

Was ist Rechtsextremismus und Menschenfeindlichkeit?

Einige Personen haben menschenfeindliche Gedanken.
Diese Personen nennt man: Rechtsextreme.
Rechtsextreme denken zum Beispiel:
Deutsche sind besser als andere Menschen.
Darum sollen anderen Menschen nicht in Deutschland leben.
Zum Beispiel:

  • Menschen, die anders aussehen
  • Menschen, die nicht in Deutschland geboren sind

Rechtsextreme sind gegen Menschen,
die eine andere Religion haben.
Zum Beispiel: muslimische Menschen oder jüdische Menschen.

Rechtsextreme wollen:
Frauen sollen weniger Rechte haben als Männer.

Die Nazis haben früher viele Menschen umgebracht,
die sie nicht mochten.
Rechtsextreme finden das gut.

Das Demokratiezentrum will verhindern,
dass Rechtsextreme andere Menschen angreifen.
Und das Demokratiezentrum hilft Menschen,
die von Rechtsextremen angegriffen wurden.

Was ist islamistischer Extremismus?

Es gibt auch andere Personen mit menschenfeindlichen Gedanken.
Diese Personen wollen,

  • dass ihre Religion über alle Menschen bestimmt.
  • dass die Politik sich an die Regeln von der Religion hält.

Diese Personen tun Menschen Gewalt an,
wenn sie nicht an den Islam glauben.
Das nennt man: Islamistischer Extremismus.

Was ist Antimuslimischer Rassismus?

Einige Personen diskriminieren muslimische Menschen.
Das heißt:
Sie behandeln muslimische Menschen schlechter als andere Menschen.
Das nennt man: Antimuslimischen Rassismus.

Das sind die Beratungsstellen:

Beratungsstelle Soliport

  • Hat eine Person Sie beleidigt, weil Sie anders aussehen?
  • Hat eine Person Sie angegriffen, weil Sie eine andere Religion haben? Hat eine Person Ihnen Angst gemacht, weil Sie alle Menschen gleich behandeln wollen?

Dann kann Ihnen die Beratungsstelle soliport helfen.
Die Beratungsstelle soliport hilft Ihnen auch,
wenn Ihnen etwas anderes passiert ist.
Die Internet-Seite von soliport finden Siehier:

Beratungsstelle Mobile Beratung:

  • Werden bei Ihrer Arbeit Menschen schlecht behandelt,
    weil sie nicht in Deutschland geboren sind?
  • Machen sich Leute in Ihrem Sportverein lustig
  • über Frauen oder schwule Menschen?
  • Haben Sie ein Hakenkreuz an einer Hauswand gesehen?

Dann hilft Ihnen die Beratungsstelle Mobile Beratung.
Mobile Beratung hilft Ihnen auch,
wenn Ihnen etwas anderes passiert ist.
Die Internet-Seite von der Mobilen Beratung finden Sie hier

Beratungsstelle DAB:

  • Denkt Ihr bester Freund,
    einige Menschen sollen weniger Rechte haben?
  • Trifft sich Ihre Tochter mit Tätern von Gewalt?

Dann kann Ihnen die Beratungsstelle DAB helfen.
Das ist kurz für: Distanzierungsberatung und Ausstiegsberatung
Die DAB hilft Ihnen auch,
wenn Ihnen etwas anderes passiert ist.
Die Internet-Seite von der DAB finden Sie hier

Beratungsstelle Adero

  • Haben Sie Fragen zum islamistischem Extremismus?
  • Brauchen Sie Beratung zum Thema?

Dann kann Ihnen die Beratungsstelle Adero helfen.
Die Internet-Seite von Adero finden Sie hier.

Erklärung zur Barrierefreiheit

Info über die Erklärung zur Barrierefreiheit

Jeder soll Internet-Seiten und Apps gut nutzen können.
Das soll so sein für alle Menschen.
Also zum Beispiel auch für

  • blinde Menschen.
  • gehörlose Menschen.
  • Menschen, die nicht alle Finger bewegen können.

Darum sollen Internet-Seiten und Apps barrierefrei sein.

In diesem Text steht:

Was ist eine Erklärung zur Barrierefreiheit?
Und wo können Sie sich beschweren,

  • wenn eine Internet-Seite nicht barrierefrei ist?
  • wenn eine App nicht barrierefrei ist?

Regeln im Gesetz

Ab dem 23. September 2020 muss es so sein:
Öffentliche Stellen brauchen für ihre Internet-Seiten und Apps
eine Erklärung zur Barrierefreiheit.
Das steht in der EU-Richtlinie 2016/2102.
EU-Richtlinien sind für alle Länder in der EU.
Die Länder müssen aus den Richtlinien eigene Gesetze und Verordnungen machen.
In Deutschland heißt die Verordnung BITV 2.0.
Auch Bremen muss sich an diese Verordnung halten.

Was sind öffentliche Stellen?

Öffentliche Stellen arbeiten für die Verwaltung von einem Bundesland oder von der Bundesregierung.
Öffentliche Stellen sind zum Beispiel

  • Ämter und Behörden
  • einige Firmen für Wohnungsbau
  • Schulen und einige KiTas

Das Finanzamt ist zum Beispiel eine öffentliche Stelle.
Öffentliche Stellen sind auch Einrichtungen,
die fast nur Geld vom Staat bekommen.
Zum Beispiel:

  • einige Museen, Bibliotheken und Theater
  • einige Schwimmbäder und Sport-Anlagen

Ein Supermarkt ist zum Beispiel keine öffentliche Stelle.

Was ist die Erklärung zur Barrierefreiheit?

Die Erklärung zur Barrierefreiheit ist ein Text.
Der Text ist

  • auf allen Internet-Seiten von öffentlichen Stellen
  • in allen Apps von öffentlichen Stellen

Wir schreiben hier aber immer nur kurz: Internet-Seiten.
In der Erklärung zur Barrierefreiheit steht:

  • Wie barrierefrei ist die Internet-Seite?
    Fachleute können das prüfen.
    Die öffentliche Stelle kann das auch selbst prüfen.
  • Gibt es noch Barrieren auf der Internet-Seite?
    Dann steht eine Liste mit den Barrieren in der Erklärung.
  • Vielleicht muss nicht die ganze Internet-Seite barrierefrei sein.
    Es gibt also vielleicht Ausnahmen.
    Dann steht eine Liste mit den Ausnahmen in der Erklärung.
    Wichtig:
    Die öffentliche Stelle darf nicht selbst über die Ausnahmen bestimmen.
    Es gibt strenge Regeln für die Ausnahmen.
  • In der Erklärung muss auch das Datum sein,
    von wann die Erklärung ist.
    Wichtig:
    Das Datum darf nicht älter als ein Jahr sein.
    Die öffentlichen Stellen müssen nämlich jedes Jahr prüfen:
    Wie barrierefrei ist unsere Internet-Seite?
    Und dann müssen sie die Erklärung zur Barrierefreiheit neu machen.

Barrieren melden

Sie wollen die Internet-Seite nutzen.
Aber das geht nicht,
weil es noch Barrieren gibt?
Dann können Sie sich beschweren.
In der Erklärung zur Barrierefreiheit steht,
wo Sie sich beschweren können.
Zum Beispiel:

  • mit einer E-Mail
  • mit einem Anruf
  • mit einem Kontakt-Formular

Sie können sich über diese Dinge beschweren:

  • Es gibt Barrieren auf der Internet-Seite.
  • Und diese Barrieren stehen nicht in der Erklärung zur Barrierefreiheit.
  • Sie brauchen Infos von der Internet-Seite,
    aber die Infos sind nicht barrierefrei.
    Zum Beispiel:
    Ihr Computer kann eine wichtige PDF-Datei nicht vorlesen.
  • Die Erklärung zur Barrierefreiheit ist älter als ein Jahr.

Die öffentliche Stelle hat 2 Wochen Zeit,
um Ihnen eine Antwort zu geben.
Dauert die Antwort länger als 2 Wochen?
Oder hilft Ihnen die Antwort nicht?
Dann können Sie sich bei dieser Stelle beschweren:

Zentralstelle für barrierefreie Informationstechnik
Teerhof 59
28199 Bremen
Telefon: 0421 361 181 87
Fax: 0421 496 181 81
E-Mail: office@lbb.bremen.de

Die Zentralstelle prüft Ihre Beschwerde.
Die Zentralstelle redet dann mit der öffentlichen Stelle.
Und die Zentralstelle gibt der öffentlichen Stelle einen Termin.
Bis zu diesem Termin müssen die Barrieren weg sein.
Hält sich die öffentliche Stelle nicht an den Termin?
Dann kümmert sich eine Schlichtungsstelle um den Streit.
Wichtig:
Sie müssen nichts dafür bezahlen:

  • nichts für die Arbeit von der Zentralstelle
  • nichts für die Arbeit von der Schlichtungsstelle

Dieser Text ist ein Info über die Erklärung zur Barrierefreiheit.
Denn jeder soll wissen,
welche Rechte er oder sie hat.
Nutzen Sie Internet-Seiten oder Apps von einer öffentlichen Stelle?
Aber es gibt Probleme mit der Barrierefreiheit?
Dann lesen Sie auch die Erklärung zur Barrierefreiheit
auf der Internet-Seite oder in der App.
In der Erklärung sind Infos, wo Sie sich beschweren können.
Sie müssen sich zuerst bei der öffentlichen Stelle beschweren.
Erst dann kann Ihnen die Zentralstelle helfen.

© Büro für Leichte Sprache, Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., 2020.